Landesblindenhilfe (Blindengeld) in Baden-Württemberg (Stand 01.08.2021)
In Baden-Württemberg wird das Blindengeld als Landesblindenhilfe bezeichnet. Es steht nur blinden Menschen zu, eine gesonderte finanzielle Unterstützung für hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es hier nicht.
Monatliche Leistungshöhe:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 410,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 205,00 Euro
Kürzungen der Landesblindenhilfe:
- Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes: 205,00 €.
- Bei Pflegegrad 2 wird ein Betrag von 264,64 € gezahlt.
- Bei Pflegegraden 3 bis 5 wird ein Betrag von 230,15 € gezahlt.
- Bei Minderjährigen werden die Anrechnungsbeträge halbiert.
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Stadt- und Landkreisen, bei den Gemeindeverwaltungen (Bürgerbüros) der Wohnortgemeinden oder auf der Serviceseite des Landratsamt Rastatt.