Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Brandenburg (Stand 01.07.2020)
In Brandenburg wird das Blindengeld Landespflegegeld genannt und kann von blinden Menschen beantragt werden.
Monatliche Leistungshöhe des Landespflegegeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 345,80 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 172,90 Euro
Kürzungen des Landespflegegeldes:
- Blinde Menschen in stationären Einrichtungen erhalten kein Blindengeld.
- Bei Pflegegrad 2 wird ein Betrag des Pflegegeldes auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld beträgt in diesem Fall 187,80 €.
- Bei Pflegegrad 3 wird ein Betrag des Pflegegeldes auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld beträgt in diesem Fall 73,30 €.
- Bei den Pflegegraden 4 und 5 wird kein Blindengeld gezahlt, da der Anrechnungsbetrag des Pflegegeldes höher als das Blindengeld ist.
- Minderjährige blinde Menschen, erhalten bei Pflegegrad 2 Blindengeld in Höhe von 14,90 €.
- Minderjährige blinde Menschen, die in die Pflegegrade 3 bis 5 eingestuft sind, erhalten kein Blindengeld. Der Anrechnungsbetrag ist höher als das Blindengeld.
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt. Weitere Informationen finden Sie hier (unten auf der Seite).