Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Bremen (Stand 01.08.2021)
In Bremen wird das Blindengeld als Landespflegegeld bezeichnet und blinden Menschen gewährt.
Monatliche Leistungshöhe des Landespflegegeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 450,09 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten ab Vollendung des 1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 225,05 Euro
Kürzungen des Landespflegegeldes:
- Leistungen der Pflegeversicherung werden in vollem Umfang auf das Landespflegegeld angerechnet.
- Bei Pflegegrad 2 beträgt das Landespflegegeld 134,09 Euro.
- Bei den Pflegegraden 3 bis 5 entfällt das Blindengeld, da die Anrechnungsbeträge höher sind als das Blindengeld.
- Minderjährige blinde Menschen erhalten bei den Pflegegraden 2 bis 5 kein Blindengeld.
- Blinden Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung wird das Landespflegegeldes gekürzt, wenn öffentlich-rechtliche Leistungsträger die Kosten der Unterbringung tragen.
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie in der Stadtgemeinde Bremen im jeweiligen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste Bremen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist das Sozialamt des Magistrats Bremerhaven zuständig.