Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Hamburg (Stand 01.07.2020)
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- 582,97 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Pflegegrad 2: 436,57 €
- Pflegegrade 3 bis 5: 399,80 €
- Das Blindengeld wird um die Hälfte gekürzt, wenn blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung leben.
Das Blindengeld wird auf Antrag durch die örtlich zuständige Grundsicherungs- und Sozialdienststelle bewilligt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Hamburg.