Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Hessen (Stand 01.07.2020)
Hessen gewährt seheingeschränkten und blinden Menschen Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung 197,48 Euro
- Minderjährige Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung erhalten 115,01 Euro
Kürzungen des Sehbehindertengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Sehbehindertengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige Menschen mit Pflegegrad 2: 95,73 €
- Volljährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 71,58 €
- Minderjährige Menschen mit Pflegegrad 2: 42,33 €
- Minderjährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 25,08 €
Seheingeschränkte Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten:
- Volljährige Menschen: 65,83 €
- Minderjährige Menschen: 38,34 €
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 658,27 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 383,37 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige Menschen mit Pflegegrad 2: 512,91 €
- Volljährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 478,42 €
- Minderjährige Menschen mit Pflegegrad 2: 310,69 €
- Minderjährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 293,44 €
Blinde Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten:
- Volljährige Bewohner: 329,13 €
- Minderjährige Bewohner: 191,69 €
Antragstellung:
Anträge werden an den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWH) gestellt.