Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 01.07.2018)
Mecklenburg-Vorpommern gewährt seheingeschränkten und blinden Menschen Sehbehinderten- bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen 107,50 Euro
- Minderjährige hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 68,28 Euro
Kürzungen des Sehbehindertengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 auf das Sehbehindertengeld angerechnet. Da die Pflegeleistungen höher, sind entfällt das Sehbehindertengeld.
- Bewohnern stationärer und teilstationärer Einrichtungen wird das Sehbehindertengeld gekürzt. Das gekürzte Sehbehindertengeld beträgt mindestens 13,65 €.
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahr erhalten blinde Menschen 430,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 273,05 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
Volljährige blinde Menschen erhalten:
- Pflegegrad 2: 308,00 €
- Pflegegrad 3: 277,00 €
- Pflegegrad 4 und 5: 248,00 €
Minderjährige blinde Menschen erhalten:
- Pflegegrad 2: 151,05 €
- Pflegegrad 3: 120,05 €
- Pflegegrad 4 und 5: 91,05 €
Bei Bewohnern stationärer und teilstationärer Einrichtungen wird das Blindengeld gekürzt.
Antragstellung:
Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe erhalten Sie bei den Stadt- und Kreisverwaltungen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung.