Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Niedersachsen (Stand 01.08.2021)
Niedersachsen gewährt blinden Menschen Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- 410,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt:
- Pflegegrad 2: 275,00 €.
- Pflegegrade 3 bis 5: 245,00 €.
- Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Anträge werden an die örtliche Kommune, Abteilung - Amt für Sozialhilfe/Blindengeldstelle gerichtet.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie auf der Serviceseite des Landes Niedersachsen.