Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Rheinland-Pfalz (Stand 01.07.2020)
Rheinland-Pfalz gewährt blinden Menschen Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe:
- Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhalten blinde Menschen 410,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 205,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 264,64 €
- Minderjährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 59,64 €
- Volljährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 230,15 €
- Minderjährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 25,15 €
Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten kein Blindengeld.
Bei blinden Menschen, die im April 2004 Blindengeld erhalten haben, werden aus Gründen des Bestandsschutzes höhere Beträge gezahlt.
Antragstellung:
Der Antrag auf Blindengeld wird beim örtlichen Sozialhilfeträger, der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung eingereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz