Finanzielle Hilfe für blinde Menschen im Saarland (Stand 03.07.2018)
Im Saarland wird das Blindengeld als Blindheitshilfe bezeichnet und steht blinden Menschen zu.
Monatliche Leistungshöhe der Blindheitshilfe (Blindengeld):
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten blinde Menschen 438,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 293,00 Euro
Kürzungen der Blindheitshilfe:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt
- Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 292,00 €
- Minderjährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 147,00 €
- Volljährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 255,00 €
- Minderjährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 110,00 €
Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Antragsvordrucke sind beim Landesamt sowie bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich. Die Anträge müssen eingereicht werden beim
Landesamt für Soziales LAS
Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
Weitere Hinweise erhalten Sie beim Landesamt für Soziales des Saarlandes.