Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Sachsen-Anhalt (Stand 01.07.2019)
Sachsen-Anhalt gewährt seheingeschränkten Menschen Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- 52,00 Euro
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 360,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 250,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 214,64 €
- Minderjährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 104,64 €
- Volljährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 180,15 €
- Minderjährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 70,15 €
Bei blinden Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung kann das Blindengeld um die Hälfte vermindert werden.
Antragstellung:
Anträge werden beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Landesverwaltungsamt in Halle (Saale)
Hauptsitz
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Weitere Informationen finden Sie auf der Serviceseite Sachsen-Anhalt