Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Schleswig-Holstein (Stand 01.07.2018)
Schleswig-Holstein gewährt blinden Menschen Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 300,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 200,00 Euro
- Taubblinde Menschen erhalten 400,00 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 173,60 €
- Minderjährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 136,80 €
- Volljährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 82,00 €
- Minderjährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 91,00 €
Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Anträge werden beim Sozialamt/Fachbereich Soziales der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht.
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