Finanzierung von Hilfsmitteln
Die Finanzierung eines Hilfsmittels für den privaten Gebrauch kann als medizinische Leistung zur Rehabilitation erfolgen. Kostenträger ist vorrangig die gesetzliche Krankenkasse. Der Erstattungsanspruch richtet sich nach §33 SGB V sowie den Gegebenheiten des Einzelfalls, wobei die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung maßgeblich sind.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Finanzierung von Hilfsmitteln durch die Krankenkassen:
Vor der Beantragung eines Hilfsmittels sollte eine ausführliche Beratung stattfinden.
Beratungshotline
01805 / 774 778
Montag bis Donnerstag 14-18 Uhr (dt. Festnetz 14 Ct/Min; Mobilfunk max 42 Ct/Min)
Jeden 1. und 3. Freitag im Monat von 11:00 - 12:00 Uhr
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