Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Behinderung. Er wird von der zuständigen Behörde nach bundeseinheitlichen Gesetzen ausgestellt. Mit diesem Ausweis erhalten Betroffene das Anrecht auf den Ausgleich finanzieller Nachteile, die durch die Behinderung entstehen. Dazu können mit dem Ausweis bestimmte Leistungen und Vergünstigungen wahrgenommen werden. Diese sind abhängig vom Grad der Behinderung und den im Ausweis eingetragenen Merkzeichen.
EUTB 
Selbstbestimmt leben
Das AMD-Netz bietet auch telefonische Teilhabeberatung (EUTB) an, z.B.:
- Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- Zu all Ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe
Die Beratung ist
- ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
- unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern
- ergänzend zu anderen Stellen
Tel: 0251 935 59 44
Mo - Fr 13:00 - 18:00 h, Do 18:00 - 20.00 h
Beratungshotline
01805 / 774 778
Montag bis Donnerstag 14-18 Uhr (dt. Festnetz 14 Ct/Min; Mobilfunk max 42 Ct/Min)
Sollten Sie Fragen haben die im Rahmen unseres Internetauftritts nicht beantwortet wurden, steht Ihnen unsere Hotline montags bis donnerstags von 14 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Antragsformulare erhält man bei der Kommunalverwaltung, dort bekommt man auch Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars. Auf der Seite www.einfach-teilhaben.de finden Sie alle Adressen und Onlineformulare. In einigen Bundesländern ist es möglich, den Antrag online zu stellen. Dem Antrag müssen keine ärztlichen Gutachten beigefügt werden. Sind aktuelle Gutachten vorhanden, können diese mit eingereicht werden.