ich habe an beiden Augen eine feuchte AMD. Bei mir wurde diese sehr früh festgestellt, da war ich 55 Jahre. Am rechten Auge sehe ich ca. 25 % am linken Auge ca. 70 %. Es liegen keine weiteren Vorerkrankungen vor.
Bei der Berechnung des GdB erhalte ich hierfür "10". Das erscheint mir sehr wenig und ich frage mich, wie es zu dieser Bewertung kommt. Durch meine sehr hohe Lichtempfindlichkeit ist mein Sehen im Alltag deutlich reduziert und viele Dinge (besonders, wenn es um das scharfe Sehen geht) sind deutlich eingeschränkt und teilweise nicht mehr möglich. Auf einem Attest von meinem Augenarzt steht bei Sehschärfe: R:subj=0,50 p / L:subj=0,7
Meine Frage geht dahin, ob diese Bewertung mit GdB 10 richtig sein kann?
Ich bin sehr verwundert, da bei der Sehschärfenermittlung beim Augenarzt die ermittelte Zahl bei optimalen Bedingungen berechnet wird. Diese optimalen Bedingungen aber keinesfalls meinem Alltag entsprechen und meine Lebensqualität deutlich reduziert ist.
Danke für Ihr Feedback.
Ulrike Schneider
es gibt eine Tabelle, dort kann man den Grad der Behinderung, der gemäß der Sehschärfe zuerkannt werden kann, ablesen.
https://www.amd-netz.de/leben-mit-amd/staatliche-hilfen-und-finanzierung/schwerbehindertenausweis#Bestimmung%20des%20GdB%20%C3%BCber%20die%20Sehsch%C3%A4rfe
Hieraus geht auch hervor, ab wann ein höherer GdB ermittelt werden könnte. Anhand der Tabelle scheint nach Ihrer Schilderung der Voraussetzungen die Bewertung GdB 10 richtig zu sein.
Ein Schwerbehindertenausweis wird ab einem GdB 50 ausgestellt. Als Berufstätige wäre bzgl. einer Gleichstellung am Arbeitsplatz auch ein GdB ab 30 relevant. Hier gäbe es zwar keinen Ausweis, es würde Ihnen aber ein entsprechender Bescheid zugehen, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Daraus ergäben sich Vorteile wie bspw. ein besonderer Kündigungsschutz und das Recht auf eine besondere Arbeitsplatzausstattung, falls erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team vom AMD-Netz
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Daraus ergibt sich für mich noch eine Frage. Bei Ihrem Hinweis "Als Berufstätige wäre bzgl. einer Gleichstellung am Arbeitsplatz auch ein GdB ab 30 relevant."
Ist hier der Gesamt-GdB gemeint oder der Einzel-GdB, also in meinem Fall die Diagnose meines Augenarztes?
Als Gesamt-GdB komme ich auf 30. Im Einzel-GdB komme ich auf 10.
Danke für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Ulrike Schneider
es kommt insgesamt auf den Grad der Behinderung an. Weitere Informationen können Sie bspw. finden unter:
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/21146/gleichstellung_mit_schwerbehinderten_menschen?dscc=ok
oder
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/schwerbehinderung-und-gleichstellung
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team vom AMD-Netz