Augenrat - die auge­n­ärzt­li­che Zweitmeinung

Seit 2019 bietet Augenrat die Möglichkeit, unkompliziert eine auge­n­ärzt­li­che Zweitmeinung einzuholen. Emeritierte Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren der Augen­heil­kunde beurteilen ehrenamtlich Ihre individuellen Befunde und geben Ihnen schriftlich und telefonisch eine Zweitmeinung. Der Dienst ist gemeinnützig organisiert. Aus rechtlichen Gründen wird allerdings eine kleine Gebühr nach GOÄ (Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte) erhoben. Die Einnahmen werden für die Erhaltung und Pflege der Webseite eingesetzt. Sie erhalten darüber eine Rechnung. Ob Ihre Krankenkasse diese Rechnung erstattet, müssen Sie individuell mit Ihrer Krankenkasse verhandeln. Die Kosten liegen bei 57,12 €.

Bera­tungs­fel­der

Zu folgenden Themen können Sie bei Augenrat eine Zweitmeinung einholen, wenn Sie einen Befundbericht, Arztbrief oder auch Bildmaterial zur Verfügung stellen:

  • Glaukom (Grüner Star)
  • Erkrankungen der Netzhaut
  • Erkrankungen der Hornhaut
  • Erhöhter Augen­i­n­nen­druck
  • Makula­degeneration
  • Keratitis / Uveitis
  • Schielen und Augen­muskel­lähmungen

Wann keine Beratung erfolgen kann

Eine Beratung ist nicht möglich:

  • bei akuten Erkrankungen oder
  • Verletzungen oder
  • ohne augen­ärzt­lichen Erstbefund

Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Augenarzt Ihre Befunde mitgeben. Dazu gehören auch vor Ort erstellte Bilder aus OCT-Unter­su­chun­gen etc. Es kann hilfreich sein, nach Absprache mit der Praxis, einen DVD-Rohling oder einen USB-Stick mitzubringen, damit Sie die Aufnahmen in digitaler Form erhalten können.
Es werden weder Behandlungen durchgeführt, noch Rezepte oder Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gun­gen ausgestellt. Die Beratung kann in Deutsch oder Englisch erfolgen.

Im Notfall gehen Sie bitte umgehend zum nächst­ge­le­ge­nen Augenarzt. 

Kontakt zum Augenrat erhalten Sie über diese Website