Augenrat - die augenärztliche Zweitmeinung
Seit 2019 bietet Augenrat die Möglichkeit, unkompliziert eine augenärztliche Zweitmeinung einzuholen. Emeritierte Universitätsprofessoren der Augenheilkunde beurteilen ehrenamtlich Ihre individuellen Befunde und geben Ihnen schriftlich und telefonisch eine Zweitmeinung. Der Dienst ist gemeinnützig organisiert. Aus rechtlichen Gründen wird allerdings eine kleine Gebühr nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erhoben. Die Einnahmen werden für die Erhaltung und Pflege der Webseite eingesetzt. Sie erhalten darüber eine Rechnung. Ob Ihre Krankenkasse diese Rechnung erstattet, müssen Sie individuell mit Ihrer Krankenkasse verhandeln. Die Kosten liegen bei 57,12 €.
Beratungsfelder
Zu folgenden Themen können Sie bei Augenrat eine Zweitmeinung einholen, wenn Sie einen Befundbericht, Arztbrief oder auch Bildmaterial zur Verfügung stellen:
- Glaukom (Grüner Star)
- Erkrankungen der Netzhaut
- Erkrankungen der Hornhaut
- Erhöhter Augeninnendruck
- Makuladegeneration
- Keratitis / Uveitis
- Schielen und Augenmuskellähmungen
Wann keine Beratung erfolgen kann
Eine Beratung ist nicht möglich:
- bei akuten Erkrankungen oder
- Verletzungen oder
- ohne augenärztlichen Erstbefund
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Augenarzt Ihre Befunde mitgeben. Dazu gehören auch vor Ort erstellte Bilder aus OCT-Untersuchungen etc. Es kann hilfreich sein, nach Absprache mit der Praxis, einen DVD-Rohling oder einen USB-Stick mitzubringen, damit Sie die Aufnahmen in digitaler Form erhalten können.
Es werden weder Behandlungen durchgeführt, noch Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Die Beratung kann in Deutsch oder Englisch erfolgen.
Im Notfall gehen Sie bitte umgehend zum nächstgelegenen Augenarzt.