Schu­lung in Ori­en­tie­rung und Mo­bi­li­tät (O&M)

Auch kurze Wege können mit Seh­ein­schränkungen zum Problem werden, z. B.:

  • Wege in der eigenen Wohnung zurücklegen
  • Treppen bewältigen
  • Eine Straße überqueren
  • Ampeln als Über­que­rungs­hilfe nutzen
  • In einen Bus einsteigen

In einer Schulung in Orientierung und Mobilität lernen sehbehinderte und blinde Menschen, sich im häuslichen Bereich und im Stra­ßen­ver­kehr wieder selbst­stän­dig und sicher fortzubewegen.

Inhalte der Schulung

  • Den sogenannten „Blin­den­lang­stock“ nutzen: Der weiße Langstock ist ein Hilfsmittel, das dem Betroffenen stets einen Schritt voraus ist und somit Hindernisse, Ori­en­tie­rungs­punkte und Gefahren anzeigt (z. B. Bord­stein­kan­ten, Treppen, Absperrungen)
  • Ver­kehrs­ab­läufe erkennen und beurteilen
  • Die verbliebenen Sinne schulen
  • Sehbehinderte Schu­lungs­teil­neh­mer üben zusätzlich die optimale Ausnutzung des noch vorhandenen Sehvermögens. Dazu probieren sie in der Schulung unter pro­fes­si­o­nel­ler Anleitung den Umgang mit optischen Hilfsmitteln wie z. B. Monokular, Lupe und Kan­ten­fil­ter­glä­sern.

Kontaktdaten von Rehalehrern und weitere Informationen finden Sie hier: www.rehalehrer.de

Die Schu­lungs­in­halte richten sich individuell nach den Bedürfnissen, Fähigkeiten und persönlichen Ziel­vor­stel­lun­gen des Schu­lungs­teil­neh­mers. Vor Beginn der Schulung werden die Inhalte und die vor­aus­sicht­li­che Dauer der Schulung in einem Gespräch mit dem Reha­bi­li­ta­ti­ons­leh­rer abgeklärt.

Die Schulung wird stets im Ein­zel­un­ter­richt von qua­li­fi­zier­ten und anerkannten Reha­bi­li­ta­ti­ons­leh­rern durchgeführt. Die Qualifikation haben sie in einer blinden- und seh­be­hin­der­ten­päd­ago­gi­schen Zusatz­aus­bil­dung erworben.

Ist eine Schulung in Orientierung und Mobilität für mich hilfreich?

Hier finden Sie einen einfachen Selbsttest. Er hilft Ihnen, den Bedarf für eine Schulung in Orientierung und Mobilität zu erkennen.

Kosten­über­nahme

Gesetzlich Versicherte haben einen Rechts­an­spruch auf Kosten­über­nahme durch die Krankenkasse. Der Augenarzt stellt ein Rezept für zwei Langstöcke und für die Schulung in Orientierung und Mobilität mit Diagnose aus. Dieses Rezept wird zusammen mit dem Kos­ten­vor­an­schlag des Reha­bi­li­ta­ti­ons­leh­rers bei der Krankenkasse eingereicht. Je nach individueller Situation können auch andere Kostenträger zuständig sein. In Frage kommen die Sozi­al­hil­fe­trä­ger, Rententräger, die Agentur für Arbeit, sowie die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten.

Nähere Informationen zur Schulung in Orientierung und Mobilität erhalten Sie unter www.rehalehrer.de

Podcast: #1 Mobil bleiben trotz Seh­ein­schränk­ung
Hören Sie auch gerne hierzu Herrn Oliver Simon.