Finanzielle Hilfen und Schwer­behinderten­ausweis

Eine Seh­be­hin­de­rung oder Erblindung stellt betroffene Menschen vor besondere Her­aus­for­de­run­gen. Der Alltag muss gemeistert werden. Sie benötigen mög­li­cher­weise spezielle Hilfsmittel und Schulungen, Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen oder Fahrten mit dem Taxi. Dadurch entstehen erhöhte Kosten.
Um diese Nachteile auszugleichen, stehen verschiedene sozi­al­recht­li­che Bestimmungen zur Verfügung:

Blinden- und evtl. Seh­behinderten­geld ist in jedem Bundesland nach jeweiligem Ländergesetz geregelt

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Blindenhilfe ist die Aufstockung des Blindengeldes auf der Grundlage eines Bun­des­ge­set­zes

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Definition der hochgradigen Seh­be­hin­de­rung oder Blindheit für einen Leis­tungs­an­spruch 

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Bei einer Seh­ein­schränk­ung kann ein Grad der Behinderung, ggf. mit Merkzeichen, zustehen

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Eine Seh­ein­schränk­ung kann sich auf den Anspruch/die Zuerkennung auswirken

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Krankenkassen oder andere Leis­tungs­trä­ger übernehmen ganz oder anteilig die Kosten

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Beratungs­stellen für sehbehinderte Menschen

Mitarbeiter dieser Beratungs­stellen beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Seh­ein­schränk­ung. Sie kennen sich mit Ansprüchen, Hilfsmitteln und Tipps und Tricks aus. Die Beratungen sind kostenlos. Im Adress­verzeichnis können Sie anhand Ihrer Postleitzahl die nächste Bera­tungs­stelle finden.