Blinden­führ­hunde

Neben dem weißen Stock ermöglichen Blinden­führ­hunde blinden und hochgradig seh­be­hin­der­ten Menschen eine große Mobilität. Diese speziell ausgebildeten Hunde zeigen nicht nur Gehwege, Zebrastreifen, Ampelanlagen und Hindernisse, wie z.B. Baustellen an, sondern auch Treppen, Stufen oder Briefkästen. Da sie als Hilfsmittel gelten, dürfen sie auch in normalerweise für Hunde nicht zugängliche Bereiche wie Arztpraxen oder Lebens­mit­tel­ge­schäfte mitgenommen werden. 

Zusam­me­n­a­r­beit im Führgespann

Der Blinden­führ­hund und sein Halter werden zusammen als „Führgespann“ bezeichnet. Die wichtigste Voraussetzung für ein gut funk­tio­nie­ren­des Führgespann und eine harmonische Zusam­me­n­a­r­beit ist die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund. Gelingt der Aufbau einer gegenseitigen Ver­trau­ens­ba­sis nicht, ist das Verhältnis zwischen Mensch und Führhund häufig unsicher. Der Bin­dungs­auf­bau ist besonders im ersten Jahr der Zusam­me­n­a­r­beit wichtig. Dennoch ist es nötig, auch nach dem ersten Jahr engen Kontakt zu dem Tier zu halten, um die soziale Bindung auf­recht­zu­er­hal­ten und auszubauen. Um die Arbeit des Blinden­führ­hundes nicht zu behindern, ist es notwendig, dass der Halter korrekte Anweisungen geben kann und die Kontrolle behält. Zudem ist es erforderlich, dass der Mensch den Aus­weich­ma­nö­vern seines Hundes folgen kann.

Fähigkeiten des Blinden­führ­hundes

Zunächst ist ein Blinden­führ­hund in der Lage, auf Anweisung Türen, Treppen, Fuß­gän­ger­über­wege, Briefkästen oder freie Plätze im Bus oder in der Bahn zu suchen. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt. Zudem führen Blinden­führ­hunde blinde und sehbehinderte Menschen sicher durch Orte, indem sie Hindernissen am Boden wie Schlaglöcher oder Pfützen, sowie Stra­ßen­schil­dern oder anderen Fußgängern ausweichen. Ein Blinden­führ­hund ist in der Lage, Hindernisse anzuzeigen und zu umgehen, die für ihn selbst keine Hindernisse sind.

Voraussetzung für die Haltung

Auch ein Blinden­führ­hund ist außerhalb seiner Führ­tä­tig­keit ein ganz normaler Hund mit all seinen Ver­hal­tens­mus­tern und Bedürfnissen. Er ist ein soziales Wesen und muss in das soziale Umfeld integriert werden. Wie jeder „normale“ Hund benötigt er Pflege und Zuwendung. Darüber hinaus ist eine artgerechte Haltung zu erfüllen. Dazu gehört auch der tägliche Auslauf inklusive Freilauf ohne Führgeschirr und Leine von 45 bis 60 Minuten, damit das Tier sich ausgiebig bewegen und seinen Bedürfnissen nachgehen kann.
Nur wer bereit ist, die Verantwortung für einen Hund zu übernehmen und eine artgerechte Haltung gewähr­leis­ten kann, ist berechtigt, zu Lasten der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­run­gen einen Führhund zu erhalten.

Hunderassen

Eine Vielzahl von Hunderassen wird zum Blinden­führ­hund ausgebildet. Zu den am häufigsten ausgebildeten Rassen gehören:

  1. Labrador Retriever
  2. Golden Retriever
  3. Schäferhunde

Hunde weisen ras­sen­spe­zi­fi­sche Eigenschaften auf. So verhält sich bei­spiels­weise der Labrador Retriever sowohl seiner Umwelt als auch Menschen gegenüber freundlich, auf­ge­schlos­sen und neugierig. Über die Wesenszüge und Ver­hal­tens­weise der unter­schied­lichen Hunderassen sollte man sich vorher informieren.

Beantragung und Kosten­über­nahme

Da der Blinden­führ­hund in Deutschland im Sinne des Kran­ken­ver­si­che­rungs­rechts § 33 SGB V als Hilfsmittel gilt, werden die sehr hohen Kosten bei Vorliegen ent­spre­chen­der Vor­aus­set­zun­gen von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für die Beantragung eines Blinden­führ­hundes ist das Merkzeichen „Bl“ im Schwer­behinderten­ausweis und eine Verordnung vom Augenarzt.
Vor der Beantragung eines Blinden­führ­hundes ist eine ausführliche Beratung sinnvoll. Beratungs­stellen können entsprechende Ansprech­part­ner nennen. Kontakte und Ansprech­part­ner finden Sie in unserem Adress­verzeichnis.

Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 2/2018 zum Thema Blinden­führ­hund:

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