Elektronische Lupen

Funk­ti­ons­weise

Über eine kleine Kamera wird der zu ver­grö­ßernde Ausschnitt auf einem Display wiedergegeben. Die Ver­grö­ße­rungs­mög­lich­kei­ten sind einerseits durch die Vor­ein­stel­lung des Gerätes und andererseits durch die Annäherung an den Ausschnitt gegeben. Diese kompakten Sehhilfen sind mit verschieden großen Displays erhältlich. Sie verfügen über eine Auswahl verschiedener Kontraste und erlauben das Einfrieren des Betra­chungs­aus­schnit­tes. Die Abbildungen sind gestochen scharf. Sie werden mit Akkus betrieben, die Laufzeiten von vier bis fünf Stunden garantieren.

Anwen­dungs­ge­biete

Durch ihre Bauart (Dis­play­grö­ßen zwischen 4 und 10 Zoll) können sie mobil eingesetzt werden. So können damit Preisschilder, Speisekarten oder Fahrpläne unterwegs gelesen werden.

Je stärker allerdings der Ver­grö­ße­rungs­be­darf ist, desto weniger Text kann an dem kleinen Bildschirm angezeigt werden. Benötigt der Betroffene eine sehr starke Ver­grö­ße­rung, wird es unter Umständen schwierig, einen Überblick über den Text zu behalten.

Zusätzliche Funktionen

Einige Modell­va­ri­a­n­ten erlauben es, kurzzeitig unter dem Gerät zu schreiben. Andere Geräte ermöglichen es, auch Objekte in größerer Entfernung zu erfassen und zu vergrößern. Zudem können manche elektronische Lupen an einen Com­pu­ter­mo­ni­tor oder an ein Fernsehgerät angeschlossen werden. Vermehrt verfügen elektronische Lupen über einen Bildspeicher, sodass ein oder mehrere Fotos z. B. von einem Fahrplan gespeichert und zu einem späterem Zeitpunkt erneut betrachtet werden können.

Elektronische Lupe oder Bild­schirm­lese­gerät?

Bei der Entscheidung zwischen Bild­schirm­lese­gerät und elek­tro­ni­scher Lupe sollte beachtet werden, dass letztere ein klassisches Bild­schirm­lese­gerät nicht ersetzen kann. Das Lesen längerer Texte mit einer elek­tro­ni­schen Lupe ist anstrengend. Die Lupe muss über den Text geführt werden und beim Zurück­füh­ren an den Zeilenanfang kann es leicht passieren, dass man durch kleine Auf- oder Abwärts­be­we­gun­gen in der Zeile verrutscht.

Kosten­über­nahme durch die Krankenkassen

Unter bestimmten Vor­aus­set­zun­gen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine elektronische Lupe bzw. beteiligen sich daran. Voraussetzung ist in der Regel eine benötigte 6-fache Ver­grö­ße­rung und eine Sehschärfe von 0,1 und geringer. Bei ein­ge­schränk­tem Kon­trast­seh­ver­mö­gen, gravierenden Gesichts­feld­aus­fällen oder einem Nystagmus (Augenzittern) sind diese Hilfsmittel schon früher ver­ord­nungs­fä­hig.

Hören Sie hier den Artikel des AMD-Netz aus dem Magazin Augenlicht Ausgabe 4/2016 zum Thema elektronische Lupen:

Audiodatei