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E-Roller: Blinden- und Seh­behinderten­verbände begrüßen Pläne der Stadt Münster

Der Blinden- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ein Westfalen (BSVW) und der Deutsche Blinden- und Seh­behinderten­verband (DBSV) begrüßen die Ankündigung der Stadt­ver­wal­tung Münster, zukünftig energisch gegen rück­sichts­los abgestellte E-Roller vorzugehen. „Wir haben aus der Presse erfahren, dass die Stadt weitere Regulierungen treffen möchte, um etwas Wirksames gegen diese gefährlichen Stolperfallen zu tun. Die ange­kün­dig­ten Maßnahmen wären aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung und eine gute Basis für konkrete Verhandlungen“, sagte der BSVW-Ehren­vor­sit­zende Klaus Hahn. In einer Pres­se­mit­tei­lung hatte die Stadt unter anderem angekündigt, Park­ver­bots­zo­nen massiv auszuweiten, eindeutige Parkflächen vorzugeben und Regel­ver­stöße automatisiert zu ermitteln.

Hintergrund

Der BSVW hat mit Unter­stüt­zung des DBSV die Stadt Münster verklagt. In dem Ver­bands­kla­ge­ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie derzeit in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.

Quelle: Deutscher Blinden- und Seh­behinderten­verband e. V., Pres­se­spre­cher Volker Lenk

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