KI als Assistenz in der Augenarzt-Praxis

Erkrankungen schneller erkennen, Personal entlasten

Die Augen­heil­kunde kann vom Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in den Arztpraxen profitieren. Über den aktuellen Stand von KI-Anwendungen und mögliche zukünftige Anwen­dungs­be­rei­che in der Oph­thal­mo­lo­gie berichtete ein Experte bei der Online-Pres­se­kon­fe­renz der Stiftung Auge.

Künstliche Intelligenz zur Bild­aus­wer­tung des Augen­hin­ter­grun­des kann den Praxisalltag von Augenärzten erleichtern. Befundungen sind effizienter und die Behandlung kann schneller beginnen. Allerdings gibt es in der praktischen Umsetzung oft noch kleine Stolpersteine: So ist zum einen weiterhin die Expertise des ärztlichen Personals gefragt, da KI etwa bei Augen­trü­bun­gen, die die Bildqualität einschränken, noch häufig Fehlbefunde liefert. Zum anderen ist die bislang fehlende Abrech­nungs­mög­lich­keit durch die Krankenkassen eine praktische Hürde zur Entlastung im Praxisalltag.

„Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird in der Augen­heil­kunde schon seit längerem als Möglichkeit gehandelt, den Ärzte- und Fach­kräf­teman­gel sowie die steigende Zahl an Augen­erkrankungen abzufedern“, erklärt Dr. Peter Heinz, Facharzt für Augen­heil­kunde und Vor­stands­mit­glied der Stiftung Auge. Aktuell bietet sich vor allem die Verknüpfung von Künstlicher Intelligenz (KI) mit bildgebenden Verfahren wie der digitalen Fotografie, der Optischen Kohärenz­tomografie (OCT) oder der Heidelberger Retina-Tomographie (HRT) an. Eine KI kann deren Aufnahmen mithilfe eines Algorithmus auswerten und einen ersten Befund stellen. „Durch diese Arbeits­er­leich­te­rung können die Ärztinnen und Ärzte schneller und effizienter zur Behandlung übergehen. Mithilfe eines Vergleichs mit Vorbefunden durch die KI lässt sich die Therapie außerdem exakter abstimmen“, sagt Heinz. Das ärztliche Personal muss den Befund der KI also nur noch überprüfen, anstatt ihn selbst zu erstellen.

KI als sinnvolle Ergänzung, nicht als Ersatz

Dass diese Überprüfung in der Praxis auch noch häufig notwendig ist, zeigen verschiedene Studien. So heißt es etwa in einer 2022 erschienenen Publikation zum KI-Screening auf diabetische Retinopathie, dass bei etwa 40 Prozent der Aufnahmen aufgrund mangelhafter Qualität keine Auswertung getroffen werden konnte oder diese Auswertung falsch war. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen auch die foto­gra­fi­schen Rei­hen­un­ter­su­chun­gen von Menschen mit Diabetes durch den britischen National Health Service. Dies ist besonders bei älteren Patienten der Fall, da hier alters­be­dingte Ober­flä­chen­ver­än­de­run­gen und Lin­sen­trü­bun­gen die Bildqualität beein­träch­ti­gen. „In der Arztpraxis erweitern wir die Pupillen allerdings medikamentös, sodass man bessere Aufnahmen anfertigen kann“, so Heinz.

Ein weiteres Problem ist aktuell laut Heinz auch noch die Spe­zi­a­li­sie­rung der KI auf ein bestimmtes Krank­heits­bild. So würde eine auf diabetische Retinopathie ausgerichtete KI etwa andere Augen­erkrankungen wie Tumore, Blut­hoch­druck­ver­än­de­run­gen oder Sehnerv-Erkrankungen übersehen. „Die KI kann den geschulten ärztlichen Blick hier also unterstützen und erweitern, aber keinesfalls ersetzen“, erklärt der Schlüs­sel­fel­der Augenexperte.

Krankenkassen bezahlen noch nicht

Auch wenn die KI den augen­ärzt­lichen Praxisalltag bereits effizienter gestalten könnte, gibt es oft keine Mög­lich­kei­ten diesen Einsatz abzurechnen. In der Gebüh­ren­ord­nung die die gesetzlich Kran­ken­ver­si­cher­ten gibt es derzeit noch keine Abrech­nungs­grund­la­gen für ein digitales Foto des Augen­hin­ter­grun­des oder der vorderen Auge­n­ab­schnitte. Auch der Einsatz von OCT ist nur für wenige Indikationen vorgesehen. Dies erschwert den zeitnahen Einsatz sinnvoller KI-Verfahren in der Regel­ver­sor­gung.

Dennoch ist Heinz vom Einsatz der KI-Verfahren in der Augen­heil­kunde überzeugt: „Die Anwendung durch Experten ist sinnvoll und wird nach Anpassen der Gebüh­ren­ord­nung in den Auge­n­a­rzt­pra­xen Einzug halten.“

Quelle: biermann-medizin.de

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