Nur mal kurz die Augen checken lassen...?

Die Drogeriekette DM erweitert ab September 2025 in ausgewählten Filialen ihr Sortiment um so genannte „Gesund­heits­dienst­leis­tun­gen“. Neben Blutentnahmen und Haut­un­ter­su­chun­gen bietet der Marktführer im deutschen Drogeriemarkt Augen­s­cree­nings in Kooperation mit Skleo Health an. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) kritisiert dieses Angebot. „Augen­ge­sund­heit gehört in fach­ärzt­li­che Hand“, betont der BVA-Vorstand.  

Das neueste Angebot von Skleo Health in ausgewählten DM-Dro­ge­rie­märk­ten umfasst einen Sehtest sowie die Fotografie der Netzhaut zum Preis von 14,95 €. Nach eigenen Angaben erfolgt die Untersuchung durch „speziell geschulte Mitarbeitende“; die Ergebnisse seien KI-basiert ausgewertet und ärztlich validiert.

Blackbox „KI geprüft“

Wie genau die Aufnahmen ausgewertet werden, ist nicht weitergehend erläutert. „KI geprüft“ sowie „ärztlich validiert“ sind inhaltlich nicht ausreichend definierte Begriffe. Der BVA hat zu Beginn des Jahres in Zusam­me­n­a­r­beit mit der Deutschen Ophthal­molo­gischen Gesellschaft (DOG) ein Ethikpapier zum augen­ärzt­lichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz ver­öf­fent­licht. Darin haben die Fach­or­ga­ni­sa­ti­o­nen dezidiert erarbeitet, was es beim Einsatz von KI in der Augen­heil­kunde zu beachten gilt. „Der Einsatz von KI ist nicht stan­dar­di­siert; es gibt keine einheitlichen Vorgaben, die einen fach­ärzt­li­chen Standard garantieren. Wie genau die Auswertung verläuft, auf welche Metadaten die KI zurückgreift und in welcher Weise diese die Auswertung prägen, ist so nicht zu beurteilen. Fakt ist: KI-unter­stüt­zung kann hilfreich sein, ist jedoch kein Garant für korrekte Ergebnisse und kein validierter Standard in der Medizin und bei Screenings“, betont der erste BVA-Vorsitzende Daniel Pleger.  

Trendprodukt Augen­s­cree­ning

Mit ihrem Gesundheits- Angebot reiht sich DM bei Anbietern wie Ocumeda und Mirantus ein, die ebenfalls sogenannte „Augen­s­cree­nings“ anbieten. „Wir beobachten aktuell eine Vielzahl von Unternehmen, die in den Markt drängen und damit werben, Augen­krank­heiten tele­me­di­zi­nisch feststellen zu können und laut deren Aussage so ein nied­rig­schwel­li­ges Angebot zur Krank­heits­vor­sorge geschafft werden soll“, so der BVA-Erste. Mit dem neuen Angebot scheint man offen­sicht­lich die Tür für einen preislichen Unter­bie­tungs­wett­be­werb der Anbieter öffnen zu wollen. „Aus unserer Sicht spielen bei diesen Angeboten wirt­schaft­li­che Interessen eine wesentliche Rolle und man möchte anscheinend schnell einen wirt­schaft­li­chen Markt erschließen“, fasst Pleger zusammen.

Ganzheitliche Versorgung findet fachärztlich statt

Ihre Mar­ke­ting­ver­spre­chen, das Gesund­heits­sys­tem zu entlasten, können die Angebote vermutlich kaum einhalten. Sobald Kundinnen und Kunden auffällige Ergebnisse erhalten, werden augenfach­ärzt­li­che Leistungen in Anspruch genommen. Denn spätestens ab diesem Zeitpunkt oder bei einer Ver­un­si­che­rung der Kundinnen und Kunden kann schlus­s­end­lich nur noch die Untersuchung einer Augenärztin oder eines Augenarztes Klarheit schaffen. „Kundinnen und Kunden mit fehlerhaft auffälligen Befunden könnten verunsichert sein und dadurch zusätzliche Termine in den Auge­n­a­rzt­pra­xen in Anspruch nehmen, die für andere Patienten wichtiger sein könnten“, befürchtet Pleger.

Wenn Erkrankungen durch nicht eindeutig definierte KI-Systeme oder weil Anzeichen außerhalb des Foto­aus­schnitts liegen, gar nicht oder zu spät festgestellt werden, kann das individuell schwer­wie­gende Folgen haben. Aber auch fehlerhaft unauffällige Ergebnisse könnten Kundinnen und Kunden abhalten, sich auge­n­ärzt­lich untersuchen zu lassen. „Wir befürchten hier das Entstehen einer teuren Dop­pel­struk­tur, die den Betroffenen sogar schaden könnte“, so Pleger.

Aus Sicht des BVA belasten Drittangebote schlus­s­end­lich sowohl das Gesund­heits­sys­tem als auch den Geldbeutel der Ver­brau­che­rin­nen und Verbraucher. Eine verbindliche medizinische Augenvorsorge kann nur durch die Untersuchung bei einer Augenärztin oder Augenarzt gewähr­leis­tet werden.

Quelle: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V.

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