Thrombose-Risiko nach COVID-19-Impfung:
Bei lan­g­an­hal­ten­den Kopfschmerzen zum Augenarzt

Nach Impfungen gegen COVID-19 mit dem Vakzin von AstraZeneca sind Fälle von Hirn­ven­en­throm­bo­sen aufgetreten. Ein wichtiges körperliches Anzeichen dieser Impf­kom­pli­ka­tion ist eine Stau­ungs­pa­pille, eine Schwellung des Sehnervs, die durch eine Untersuchung des Augen­hin­ter­grun­des zu erkennen ist.

Wer nach einer Impfung mit AstraZeneca unter ungewöhnlich lang andauernden Kopfschmerzen leidet und zu den Risikogruppen gehört, sollte sicher­heits­hal­ber einen Augenarzt aufsuchen. Dazu rät die Deutsche Oph­thal­mo­lo­gi­sche Gesellschaft (DOG).

Das Paul-Ehrlich-Institut hatte laut DOG bis zum 10. April 2021 insgesamt 42 Ver­dachts­fälle einer Sinus­ven­en­throm­bose (SVT) nach einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca gemeldet. In 35 Fällen waren Frauen im Alter von 20 bis 63 Jahren betroffen, darüber hinaus sieben Männer zwischen 24 und 58 Jahren. „Die Zahlen legen nahe, dass ein höheres Risiko für eine zerebrale Sinus­ven­en­throm­bose nach der Impfung nicht aus­zu­schlie­ßen ist“, sagt Prof. Helmut Wilhelm, Neu­roo­ph­thal­mo­loge an der Universitäts-Augenklinik in Tübingen. Aufgrund der Ver­dachts­fälle wird eine Impfung mit AstraZeneca in Deutschland nur für über 60-jährige Personen empfohlen; unter 60-Jährige sollen sich mit diesem Vakzin erst nach individueller Risikoanalyse und sorgfältiger Aufklärung impfen lassen.

„Damit sind die am stärksten gefährdeten Risikogruppen von der Impfung ausgenommen“, so Wilhelm. Dennoch werde es weiterhin Menschen geben, die nach einer COVID-19-Impfung unter starken Kopfschmerzen leiden – ein Symptom, das auch in 90 Prozent aller SVT-Fälle auftritt. „Bei anhaltenden Kopfschmerzen über mehrere Tage, die sich trotz Einnahme frei ver­käuf­li­cher Schmerzmittel nicht bessern, kommt daher eigentlich eine Untersuchung mit Computer- oder Magne­tre­so­nanz­to­mo­gra­phie in Betracht, um den Verdacht auf eine SVT aus­zu­schlie­ßen, was aber oft nicht zeitnah möglich ist“, erläutert Wilhelm. „Dann sollte man vor­sichts­hal­ber den Gang zum Augenarzt antreten.“ Dies gelte ganz besonders, wenn Risi­ko­fak­to­ren für eine SVT wie Übergewicht oder Gerin­nungs­stö­run­gen vorliegen.

Valide und wenig aufwendige Unter­su­chungs­me­thode

Der Augenarzt kann den Augen­hin­ter­grund mit einem Augenspiegel auf eine Stau­ungs­pa­pille untersuchen, die das häufigste klinische Anzeichen einer zerebralen SVT darstellt. „Die Stau­ungs­pa­pille zeigt sich in bis zu 85 Prozent aller Fälle“, erklärt Wilhelm. Es handelt sich dabei um eine Schwellung an der Aus­tritts­stelle des Sehnervs aus der Netzhaut des Auges, hervorgerufen durch den erhöhten Hirndruck. „Damit ist die auge­n­ärzt­li­che Untersuchung eine valide und zugleich wenig aufwendige Methode, einen großen Teil der SVT-gefährdeten Patienten nie­der­schwel­lig zu erfassen“, betont Wilhelm. Ein Drittel der SVT-Betroffenen leidet zusätzlich unter Sehstörungen.

Entdeckt der Augenarzt eine Stau­ungs­pa­pille, muss der Patient als Notfall in eine neurologische Klinik mit Stroke-Unit zur Computer- oder Magne­tre­so­nanz­to­mo­gra­phie eingewiesen werden. Ist keine Veränderung an der Papille festzustellen, gilt zunächst Entwarnung. „Bei unklaren Befunden oder anhaltenden Beschwerden kann der Augenarzt den Augen­hin­ter­grund sicher­heits­hal­ber mit einem Foto oder mittels optischer Kohärenz­tomographie dokumentieren und nach drei bis fünf Tagen den Verlauf kontrollieren, um zwischen einer unge­fähr­li­chen Papil­le­n­an­oma­lie und einer Stau­ungs­pa­pille zu unterscheiden“, empfiehlt Wilhelm.

Quelle: www.biermann-medizin.de

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