Gute Gründe für eine Kennzeichnung im Stra­ßen­ver­kehr (Teil 1)

Nicht sehen aber gesehen werden – eine wichtige Voraussetzung für die sichere Teilnahme seh­be­hin­der­ter und blinder Menschen im Stra­ßen­ver­kehr. Frau Kaiser, Rechts­pfle­ge­rin und Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­te­rin, erläutert gemeinsam mit Frau Lehmann-Kaiser, Hilfs­mit­tel­be­ra­te­rin im LHZ Dresden, die Pflicht zur Vorsorge im Stra­ßen­ver­kehr sowie die verschiedenen Kenn­zeich­nungs­mög­lich­kei­ten.

Die telefonische Vortragsreihe stellt einen nie­der­schwel­li­gen Zugang zu Informationen und Austausch zu den ver­schie­dens­ten Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten bei Sehverlust dar. Alle Vorträge dauern ca. eine Stunde und finden in Form einer telefonischen Bera­tungs­kon­fe­renz statt.

Dafür sind stets folgende Einwahldaten zu nutzen:
Einwahlnummer: 0351 428 499 00
Kon­fe­renz­raum­num­mer: 46 02 8 #
Teilnehmer-PIN: 77 77 7 #

Für Fragen wenden Sie sich bitte an sachsen@blickpunkt-auge.de

Veranstalter: BSVS / Blickpunkt Auge

Ver­an­stal­tungs­ort
per Telefon

Termin
26.01.2026, 17:00 Uhr