Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Behinderung. Er wird von der zuständigen Behörde nach bundeseinheitlichen Gesetzen ausgestellt. Mit diesem Ausweis erhalten Betroffene das Anrecht auf den Ausgleich finanzieller Nachteile, die durch die Behinderung entstehen. Dazu können mit dem Ausweis bestimmte Leistungen und Vergünstigungen wahrgenommen werden. Diese sind abhängig vom Grad der Behinderung und den im Ausweis eingetragenen Merkzeichen.
Zunächst wird der Grad der Behinderung (abgekürzt GdB) festgelegt. Er wird über die Sehschärfe und/oder die Einschränkung des Gesichtsfeldes ermittelt.
Jeder Antragsteller erhält einen Feststellungsbescheid, in dem die Behinderung und die Merkzeichen beschrieben sind.
Ein Ausweis wird erst ab einem Grad der Behinderung von 50 ausgestellt.
Antragsformulare erhält man bei der Kommunalverwaltung, dort bekommt man auch Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars. Auf der Seite www.einfach-teilhaben.de finden Sie alle Adressen und Onlineformulare. In einigen Bundesländern ist es möglich, den Antrag online zu stellen. Dem Antrag müssen keine ärztlichen Gutachten beigefügt werden. Sind aktuelle Gutachten vorhanden, können diese mit eingereicht werden.
EUTB 
Selbstbestimmt leben
Das AMD-Netz bietet auch telefonische Teilhabeberatung (EUTB) an, z.B.:
- im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- zu all Ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe
Die Beratung ist
- ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen
- unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern
- ergänzend zu anderen Stellen
Tel: 0251 935 59 44
Mo - Fr 13:00 - 18:00 h, Do 18:00 - 20.00 h