Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Berlin (Stand 01.07.2024)

In Berlin wird das Blindengeld als Landes­pflege­geld bezeichnet. Sehbehinderte und blinde Menschen haben ein Anrecht darauf.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Landes­pflege­geldes für sehbehinderte Menschen:

  • 176,06 Euro
  • Gehörlose hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 352,11 Euro

Kürzungen des Lan­des­pfle­ge­gel­des für sehbehinderte Menschen

  • Sehbehinderte Menschen mit Pflegegrad 2-5 erhalten die Hälfte des Seh­be­hin­der­ten­gel­des.
  • Sehbehinderte Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, erhalten die Hälfte des Seh­be­hin­der­ten­gel­des

Monatliche Leis­tungs­höhe des Landes­pflege­geldes für blinde Menschen:

  • 704,22 Euro
  • Taubblinde Menschen erhalten 1.189,00 Euro

Kürzungen des Landes­pflege­geldes für blinde Menschen:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.

Antrag­stel­lung:

Die Senats­ver­wal­tung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Soziales ist für die Beantragung des Landes­pflege­geldes zuständig, zur Website gelangen Sie hier.

Die Senats­ver­wal­tung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Soziales ist für die Beantragung des Landes­pflege­geldes für sehbehinderte und blinde Menschen zuständig.

Beratung zum Landes­pflege­geld für sehbehinderte und blinde Menschen erhalten Sie beim Allgemeinen Blinden- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ein Berlin.

Das Landes­pflege­geld ist unabhängig vom Einkommen und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen auch nicht als Einkommen angerechnet. Allerdings wird es gekürzt, wenn der Betroffene Pflegegeld erhält oder in einer Einrichtung lebt.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen