Onli­ne­ver­an­stal­tung für Betroffene und Angehörige

Am 23. März 2023 findet um 17 Uhr wieder ein Online-Pati­en­ten­ge­spräch zum Thema AMD statt. Stellen Sie Ihre Fragen an den Makula-Experten Prof. Pauleikhoff.

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Eine Frau mit schulterlangen grauen Haaren sitzt vor einem Laptop.

Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Berlin (Stand 01.07.2022)

In Berlin wird das Blindengeld als Landes­pflege­geld bezeichnet. Sehbehinderte und blinde Menschen haben ein Anrecht darauf.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Landes­pflege­geldes für sehbehinderte Menschen:

  • 161,28 Euro
  • 80,64 Euro erhalten sehbehinderte Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben
  • 80,64 Euro erhalten sehbehinderte Menschen mit den Pflegegraden 2 - 5

Monatliche Leis­tungs­höhe des Landes­pflege­geldes für blinde Menschen:

  • 645,12 Euro
  • 1.189,00 Euro bei Taubblindheit

Kürzungen des Landes­pflege­geldes für blinde Menschen:

Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt:

  • Pflegegrad 2: 499,76 €
  • Pflegegrade 3 bis 5: 465,27 €
  • Blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung erhalten die Hälfte des Blindengeldes: 322,56 €
  • Taubblinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung: 594,50 Euro

Antrag­stel­lung:

Die Senats­ver­wal­tung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Soziales ist für die Beantragung des Landes­pflege­geldes zuständig, zur Website gelangen Sie hier.

Antrags­stel­lung:

Die Senats­ver­wal­tung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Soziales ist für die Beantragung des Landes­pflege­geldes für sehbehinderte und blinde Menschen zuständig.

Beratung zum Landes­pflege­geld für sehbehinderte und blinde Menschen erhalten Sie beim Allgemeinen Blinden- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ein Berlin.

Das Landes­pflege­geld ist unabhängig vom Einkommen und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen auch nicht als Einkommen angerechnet. Allerdings wird es gekürzt, wenn der Betroffene Pflegegeld erhält oder in einer Einrichtung lebt.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen