Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Hessen (Stand 01.07.2022)
Hessen gewährt seheingeschränkten und blinden Menschen Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung 208,05 Euro
- Minderjährige Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung erhalten 121,17 Euro
Kürzungen des Sehbehindertengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Sehbehindertengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige Menschen mit Pflegegrad 2: 164,44 €
- Volljährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 154,09 €
- Minderjährige Menschen mit Pflegegrad 2: 99,37 €
- Minderjährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 94,19 €
Seheingeschränkte Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten:
- Volljährige Menschen: 69,35 €
- Minderjährige Menschen: 40,39 €
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 693,50 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 403,89 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige Menschen mit Pflegegrad 2: 548,14 €
- Volljährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 513,65 €
- Minderjährige Menschen mit Pflegegrad 2: 331,28 €
- Minderjährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 313,96 €
Blinde Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten:
- Volljährige Bewohner: 346,75 €
- Minderjährige Bewohner: 201,95 €
Antragstellung:
Anträge werden an den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWH) gestellt.
Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt und nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen