Onli­ne­ver­an­stal­tung für Betroffene und Angehörige

Am 23. März 2023 findet um 17 Uhr wieder ein Online-Pati­en­ten­ge­spräch zum Thema AMD statt. Stellen Sie Ihre Fragen an den Makula-Experten Prof. Pauleikhoff.

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Eine Frau mit schulterlangen grauen Haaren sitzt vor einem Laptop.

Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Hessen (Stand 01.07.2022)

Hessen gewährt seh­einge­schränkten und blinden Menschen Seh­behinderten­geld bzw. Blindengeld.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Seh­behinderten­geldes:

  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Menschen mit einer hochgradigen Seh­be­hin­de­rung 208,05 Euro
  • Min­der­jäh­rige Menschen mit einer hochgradigen Seh­be­hin­de­rung erhalten 121,17 Euro

Kürzungen des Seh­behinderten­geldes:

Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Seh­behinderten­geld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.

  • Volljährige Menschen mit Pflegegrad 2: 164,44 €
  • Volljährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 154,09 €
  • Min­der­jäh­rige Menschen mit Pflegegrad 2: 99,37 €
  • Min­der­jäh­rige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 94,19 €

Seh­ein­ge­schränkte Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten:

  • Volljährige Menschen: 69,35 €
  • Min­der­jäh­rige Menschen: 40,39 €

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 693,50 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 403,89 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.

  • Volljährige Menschen mit Pflegegrad 2: 548,14 €
  • Volljährige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 513,65 €
  • Min­der­jäh­rige Menschen mit Pflegegrad 2: 331,28 €
  • Min­der­jäh­rige Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 313,96 €

Blinde Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten:

  • Volljährige Bewohner: 346,75 € 
  • Min­der­jäh­rige Bewohner: 201,95 €

Antrag­stel­lung:

Anträge werden an den Lan­des­wohl­fahrts­ver­band Hessen (LWH) gestellt.

Seh­behinderten­geld bzw. Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt und nicht als Einkommen auf andere Sozi­al­leis­tun­gen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen