Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Hessen (Stand 01.07.2024)
Hessen gewährt seheingeschränkten und blinden Menschen Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- Volljährige Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung erhalten 227,11 Euro
- Minderjährige Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung erhalten 132,27 Euro
Kürzungen des Sehbehindertengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Sehbehindertengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Seheingeschränkten Bewohnern stationärer Einrichtungen wird das Sehbehindertengeld gekürzt.
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 723,92 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 421,61 Euro
- Taubblinde Menschen (Hörstörung GdB 70 / Sehstörung GdB 100) erhalten 1.514,08 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
- Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Blinden Bewohnern stationärer Einrichtungen wird das Blindengeld gekürzt.
Antragstellung:
Anträge werden an den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWH) gestellt.
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie beim Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt und nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen