Onli­ne­ver­an­stal­tung für Betroffene und Angehörige

Am 23. März 2023 findet um 17 Uhr wieder ein Online-Pati­en­ten­ge­spräch zum Thema AMD statt. Stellen Sie Ihre Fragen an den Makula-Experten Prof. Pauleikhoff.

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Eine Frau mit schulterlangen grauen Haaren sitzt vor einem Laptop.

Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Sachsen-Anhalt (Stand 01.07.2022)

Sachsen-Anhalt gewährt seh­einge­schränkten Menschen Seh­behinderten­geld bzw. Blindengeld.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Seh­behinderten­geldes:

  • 57,91 Euro

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 400,94 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 278,44 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.

  • Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 255,58 €
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 133,08 €
  • Volljährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 221,09 €
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 98,59 €

Bei blinden Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung kann das Blindengeld um die Hälfte vermindert werden.

Antrag­stel­lung:

Anträge werden beim Lan­des­ver­wal­tungs­amt eingereicht.

Lan­des­ver­wal­tungs­amt in Halle (Saale)
Hauptsitz
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Weitere Informationen finden Sie auf der Serviceseite Sachsen-Anhalt

Anträge werden beim Lan­des­ver­wal­tungs­amt eingereicht.

Seh­behinderten­geld bzw. Blindengeld werden ein­kom­men­s­u­n­ab­hän­gig ausgezahlt und bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen