Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Schleswig-Holstein (Stand 01.08.2021)

Schleswig-Holstein gewährt blinden Menschen Blindengeld.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 300,00 Euro 
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 200,00 Euro 
  • Taubblinde Menschen erhalten 400,00 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.

Antrag­stel­lung:

Anträge werden beim Sozialamt/Fachbereich Soziales der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung eingereicht.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Anträge erhalten Sie beim Sozialamt/Fachbereich Soziales der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung.

Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen