Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 01.08.2021)

Mecklenburg-Vorpommern gewährt seh­einge­schränkten und blinden Menschen Seh­be­hin­der­ten- bzw. Blindengeld.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Seh­behinderten­geldes:

  • Volljährige hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 107,50 Euro 
  • Min­der­jäh­rige hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 68,26 Euro

Kürzungen des Seh­behinderten­geldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 auf das Seh­behinderten­geld angerechnet, da die Pfle­ge­leis­tun­gen höher, sind entfällt das Seh­behinderten­geld.
  • Bewohnern stationärer und teil­sta­ti­o­närer Einrichtungen wird das Seh­behinderten­geld gekürzt.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 430,00 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 273,05 Euro 

Kürzungen des Blindengeldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Bei Bewohnern stationärer und teil­sta­ti­o­närer Einrichtungen wird das Blindengeld gekürzt.

Antrag­stel­lung:

Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe erhalten Sie bei den Stadt- und Kreis­ver­wal­tun­gen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleich­stel­lung.

Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe erhalten Sie bei den Stadt- und Kreis­ver­wal­tun­gen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Integration und Gleich­stel­lung.

Seh­be­hin­der­ten- bzw. Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen wird es nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen