Onli­ne­ver­an­stal­tung für Betroffene und Angehörige

Am 23. März 2023 findet um 17 Uhr wieder ein Online-Pati­en­ten­ge­spräch zum Thema AMD statt. Stellen Sie Ihre Fragen an den Makula-Experten Prof. Pauleikhoff.

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Eine Frau mit schulterlangen grauen Haaren sitzt vor einem Laptop.

Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Brandenburg (Stand 01.08.2021)

In Brandenburg wird das Blindengeld Landes­pflege­geld genannt und kann von blinden Menschen beantragt werden.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Landes­pflege­geldes:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 345,80 Euro 
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 172,90 Euro

Kürzungen des Landes­pflege­geldes:

  • Blinde Menschen in stationären Einrichtungen erhalten kein Blindengeld.
  • Bei Pflegegrad 2 wird ein Betrag des Pflegegeldes auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld beträgt in diesem Fall 187,80 €.
  • Bei Pflegegrad 3 wird ein Betrag des Pflegegeldes auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld beträgt in diesem Fall 73,30 €.
  • Bei den Pflegegraden 4 und 5 wird kein Blindengeld gezahlt, da der Anrech­nungs­be­trag des Pflegegeldes höher als das Blindengeld ist.
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen, erhalten bei Pflegegrad 2 Blindengeld in Höhe von 14,90 €.
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen, die in die Pflegegrade 3 bis 5 eingestuft sind, erhalten kein Blindengeld. Der Anrech­nungs­be­trag ist höher als das Blindengeld.

Antrag­stel­lung:

Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt. Weitere Informationen finden Sie hier (unten auf der Seite).

Antrag­stel­lung:

Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt.

Das Landes­pflege­geld wird ein­kom­men­s­u­n­ab­hän­gig gezahlt und bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet. Lebt der Betroffene in einer Einrichtung oder erhält Pflegegeld, wird es gekürzt oder es entfällt.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen