Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Brandenburg (Stand 01.07.2024)
In Brandenburg wird das Blindengeld Teilhabegeld genannt und kann von blinden Menschen beantragt werden.
Monatliche Leistungshöhe des Teilhabegeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 425,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 212,50 Euro
- Taubblinde Menschen erhalten 850,00 Euro
Kürzungen des Teilhabegeldes:
- Pflegeleistungen werden bei Pflegegrad 2 und 3 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Bei den Pflegegraden 4 und 5 wird kein Blindengeld gezahlt, da der Anrechnungsbetrag des Pflegegeldes höher als das Blindengeld ist
- Blinde Menschen in stationären Einrichtungen erhalten ein gekürztes Blindengeld.
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt. Weitere Informationen finden Sie hier (unten auf der Seite).
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt.
Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gezahlt und bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet. Lebt der Betroffene in einer Einrichtung oder erhält Pflegegeld, wird es gekürzt oder es entfällt.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen