Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Brandenburg (Stand 01.08.2021)
In Brandenburg wird das Blindengeld Landespflegegeld genannt und kann von blinden Menschen beantragt werden.
Monatliche Leistungshöhe des Landespflegegeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 345,80 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 172,90 Euro
Kürzungen des Landespflegegeldes:
- Blinde Menschen in stationären Einrichtungen erhalten kein Blindengeld.
- Bei Pflegegrad 2 wird ein Betrag des Pflegegeldes auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld beträgt in diesem Fall 187,80 €.
- Bei Pflegegrad 3 wird ein Betrag des Pflegegeldes auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld beträgt in diesem Fall 73,30 €.
- Bei den Pflegegraden 4 und 5 wird kein Blindengeld gezahlt, da der Anrechnungsbetrag des Pflegegeldes höher als das Blindengeld ist.
- Minderjährige blinde Menschen, erhalten bei Pflegegrad 2 Blindengeld in Höhe von 14,90 €.
- Minderjährige blinde Menschen, die in die Pflegegrade 3 bis 5 eingestuft sind, erhalten kein Blindengeld. Der Anrechnungsbetrag ist höher als das Blindengeld.
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt. Weitere Informationen finden Sie hier (unten auf der Seite).
Antragstellung:
Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt.
Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gezahlt und bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet. Lebt der Betroffene in einer Einrichtung oder erhält Pflegegeld, wird es gekürzt oder es entfällt.
Beratungshotline 01805 / 774 778
Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.
Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr
dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min
Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld in den einzelnen Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen