Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Brandenburg (Stand 01.07.2024)

In Brandenburg wird das Blindengeld Teilhabe­geld genannt und kann von blinden Menschen beantragt werden.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Teil­ha­be­gel­des:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 425,00 Euro 
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 212,50 Euro
  • Taubblinde Menschen erhalten 850,00 Euro

Kürzungen des Teilhabe­geldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden bei Pflegegrad 2 und 3 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Bei den Pflegegraden 4 und 5 wird kein Blindengeld gezahlt, da der Anrech­nungs­be­trag des Pflegegeldes höher als das Blindengeld ist
  • Blinde Menschen in stationären Einrichtungen erhalten ein gekürztes Blindengeld.

Antrag­stel­lung:

Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt. Weitere Informationen finden Sie hier (unten auf der Seite).

Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt.

Das Landes­pflege­geld wird ein­kom­men­s­u­n­ab­hän­gig gezahlt und bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet. Lebt der Betroffene in einer Einrichtung oder erhält Pflegegeld, wird es gekürzt oder es entfällt.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen