Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Hamburg (Stand 01.07.2024)

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  •  670,43 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Das Blindengeld wird um die Hälfte gekürzt, wenn blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung leben.

Das Blindengeld wird auf Antrag durch die örtlich zuständige Grund­si­che­rungs- und Sozi­al­dienst­stelle bewilligt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Hamburg.

Das Blindengeld wird auf Antrag durch die örtlich zuständige Grund­si­che­rungs- und Sozi­al­dienst­stelle bewilligt.

Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen