Finanzielle Hilfe für blinde Menschen im Saarland (Stand 01.08.2021)

Im Saarland wird das Blindengeld als Blind­heits­hilfe bezeichnet und steht blinden Menschen zu.

Monatliche Leis­tungs­höhe der Blind­heits­hilfe (Blindengeld):

  • Ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten blinde Menschen 450,00 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 317,00 Euro 

Kürzungen der Blind­heits­hilfe:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.

Antrag­stel­lung:

Antrags­vor­dru­cke sind beim Landesamt sowie bei den Gemeinde- und Stadt­ver­wal­tun­gen erhältlich. Die Anträge müssen eingereicht werden beim

Landesamt für Soziales LAS
Hochstr. 67
66115 Saarbrücken

Weitere Hinweise erhalten Sie beim Landesamt für Soziales des Saarlandes.

Antrags­vor­dru­cke sind beim Landesamt sowie bei den Gemeinde- und Stadt­ver­wal­tun­gen erhältlich. Die Anträge müssen beim Landesamt für Soziales LAS eingereicht werden.

Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen