Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Sachsen (Stand 01.01.2022)

Das Land Sachsen gewährt blinden Menschen Blindengeld. Hochgradig seh­be­hin­der­ten Menschen steht ein Nach­teils­aus­gleich (Seh­behinderten­geld) zu.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Seh­behinderten­geldes:

  •  100,00 Euro

Eine Kürzung bei Einstufung in einen Pflegegrad oder stationärer Unterbringung findet nicht statt.

  • Volljährige blinde Menschen und und blinde Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr erhalten 380,00 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen vom 1. bis zum 13. Lebensjahr erhalten 285,00 Euro

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

Kürzungen des Blindengeldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.

Antrag­stel­lung:

Anträge werden bei der Stadt­ver­wal­tung oder dem Landratsamt eingereicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Anträge werden bei der Stadt­ver­wal­tung oder dem Landratsamt eingereicht.

Blindengeld und Nach­teils­aus­gleich (Seh­behinderten­geld) werden ein­kom­men­s­u­n­ab­hän­gig gezahlt. Sie werden bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen