Onli­ne­ver­an­stal­tung für Betroffene und Angehörige

Am 23. März 2023 findet um 17 Uhr wieder ein Online-Pati­en­ten­ge­spräch zum Thema AMD statt. Stellen Sie Ihre Fragen an den Makula-Experten Prof. Pauleikhoff.

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Eine Frau mit schulterlangen grauen Haaren sitzt vor einem Laptop.

Finanzielle Hilfe für blinde Menschen in Thüringen (Stand 01.08.2021)

Thüringen gewährt blinden Menschen Blindengeld (Sinnes­be­hinderten­geld). Seh­be­hin­der­ten Menschen wird in Thüringen keine eigen­stän­dige finanzielle Hilfe gewährt.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Volljährige blinde Menschen erhalten 400,00 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 400,00 Euro
  • Taubblinde Menschen erhalten 500,00 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld und das Taubblin­den­geld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.

  • Blinde Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung erhalten 91,20 €.
  • Pflegegrad 2:  Es wird ein Blindengeld in Höhe von 182,40 € gezahlt, taubblinde Menschen erhalten 282,50 €
  • Pflegegrade 3 bis 5: Es wird ein Blindengeld in Höhe von 127,50 € gezahlt, taubblinde Menschen erhalten 227,50 €

Antrag­stel­lung:

Anträge werden bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung eingereicht.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Die gesetzliche Grundlage bietet das Thüringer Gesetz über das Sinnes­be­hinderten­geld (Thüringer Sinnes­be­hinderten­geldgesetz - ThürSinnbGG), in dem die Höhe des Blindengeldes (Sinnes­be­hinderten­geld) fest­ge­schrie­ben ist. Hier finden Sie die aktuelle Fassung online. Die Summen sind in §2 zu finden.

Anträge werden bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung eingereicht.

Das Blindengeld ist vom Einkommen unabhängig und wird bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen