Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Nordrhein-Westfalen (Stand 01.07.2024)

Nordrhein-Westfalen gewährt seh­einge­schränkten Menschen Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Seh­behinderten­geld) bzw. Blindengeld.

Monatliche Leis­tungs­höhe des Seh­behinderten­geldes:

  • 77,00 Euro ( ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr erhalten 473,00 Euro
  • Blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 59. Lebensjahr erhalten 880,28 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 440,90 Euro
  • Taubblinde Menschen erhalten die o. g. Leistung plus Gehör­lo­sen­geld in Höhe von 77,00 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

  • Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet, es werden gekürzte Beträge gezahlt.
  • Eine Kürzung des Blindengeldes bei min­der­jäh­ri­gen Menschen mit einem Pflegegrad findet nicht statt.
  • Blinden Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung wird das Blindengeld gekürzt, mindestens erhalten sie die Hälfte des ihnen zustehenden Blindengeldes.

Antrag­stel­lung:

Westfalen-Lippe

Land­schafts­verband Westfalen-Lippe
Fachbereich Soziales
Warendorfer Str. 26 – 28
48145 Münster
Tel. 0251 591 – 0

Das Antrags­for­mu­lar, die auge­n­ärzt­li­che Bescheinigung sowie weitere Informationen zum Blindengeld und Ihren Ansprech­part­ner beim LWL
finden Sie hier.

Ein telefonisches Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot gibt es montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter 0251 591-5115.

Rheinland:

Land­schafts­verband Rheinland LVR
Dezernat Soziales und Integration LVR
Fachbereich Soziales
50663 Köln

Das Antrags­for­mu­lar und weitere Informationen erhalten Sie auf der Serviceseite des LVR.

Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Land­schafts­ver­bän­den Westfalen-Lippe und Rheinland.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Seh­behinderten­geld) bzw. Blindengeld werden ein­kom­men­s­u­n­ab­hän­gig gezahlt und werden bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als  Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen