Onli­ne­ver­an­stal­tung für Betroffene und Angehörige

Am 23. März 2023 findet um 17 Uhr wieder ein Online-Pati­en­ten­ge­spräch zum Thema AMD statt. Stellen Sie Ihre Fragen an den Makula-Experten Prof. Pauleikhoff.

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Eine Frau mit schulterlangen grauen Haaren sitzt vor einem Laptop.

Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Nordrhein-Westfalen (Stand 01.07.2022)

Nordrhein-Westfalen gewährt seh­einge­schränkten Menschen Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Seh­behinderten­geld) bzw. Blindengeld.

Monatliche Leis­tungs­höhe der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Seh­behinderten­geld):

  • 77,00 Euro ( ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)

Monatliche Leis­tungs­höhe des Blindengeldes:

  • Blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr erhalten 473,00 Euro
  • Volljährige blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr erhalten 806,40 Euro
  • Min­der­jäh­rige blinde Menschen erhalten 403,89 Euro

Kürzungen des Blindengeldes:

Pfle­ge­leis­tun­gen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.

  • Für blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 2: 302,36 Euro
  • Für blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 3-5: 314,95 Euro
  • Für blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 2: 635,76 Euro
  • Für blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 3-5: 648,35 Euro
  • Eine Kürzung des Blindengeldes bei min­der­jäh­ri­gen Menschen mit einem Pflegegrad findet nicht statt.
  • Blinden Menschen in einer Pflege- oder Seni­o­ren­ein­rich­tung wird das Blindengeld gekürzt. Mindestens erhalten sie die Hälfte des Ihnen zustehenden Blindengeldes.

Antrag­stel­lung:

Westfalen-Lippe

Land­schafts­verband Westfalen-Lippe
Fachbereich Soziales
Warendorfer Str. 26 – 28
48145 Münster
Tel. 0251 591 – 0

Das Antrags­for­mu­lar, die auge­n­ärzt­li­che Bescheinigung sowie weitere Informationen zum Blindengeld und Ihren Ansprech­part­ner beim LWL
finden Sie hier.

Ein telefonisches Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot gibt es montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter 0251 591-5115.

Rheinland:

Land­schafts­verband Rheinland LVR
Dezernat Soziales und Integration LVR
Fachbereich Soziales
50663 Köln

Das Antrags­for­mu­lar und weitere Informationen erhalten Sie auf der Serviceseite des LVR.

Anträge und weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Land­schafts­ver­bän­den Westfalen-Lippe und Rheinland.

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Seh­behinderten­geld) bzw. Blindengeld werden ein­kom­men­s­u­n­ab­hän­gig gezahlt und werden bei anderen Sozi­al­leis­tun­gen nicht als  Einkommen angerechnet.

Bera­tungs­hot­line 01805 / 774 778

Bei Fragen, die wir Ihnen auf unserer Website nicht beantworten können, steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung.

Dienstag bis Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr / Fragen an den Augenarzt: Freitag von 10:00 - 12:00 Uhr

dt. Festnetz 14 Ct/Min - Mobilfunk max 42 Ct/Min

Regelungen zum Seh­be­hin­der­ten- und Blindengeld in den einzelnen Bun­des­län­dern

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen