Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Nordrhein-Westfalen (Stand 01.08.2021)
Nordrhein-Westfalen gewährt seheingeschränkten Menschen Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Sehbehindertengeld) bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe der Hilfe für hochgradig Sehbehinderte (Sehbehindertengeld):
- 77,00 Euro ( ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr erhalten 473,00 Euro
- Volljährige blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr erhalten 765,43 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 383,37 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Für blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 2: 302,36 Euro
- Für blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 3-5: 314,95 Euro
- Für blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 2: 594,79 Euro
- Für blinde Menschen vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahr mit Pflegegrad 3-5: 607,38 Euro
- Eine Kürzung des Blindengeldes bei minderjährigen Menschen mit einem Pflegegrad findet nicht statt.
- Blinden Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung wird das Blindengeld gekürzt. Mindestens erhalten sie die Hälfte des Ihnen zustehenden Blindengeldes.
Antragstellung:
Westfalen-Lippe
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Fachbereich Soziales
Warendorfer Str. 26 – 28
48145 Münster
Tel. 0251 591 – 0
Das Antragsformular, die augenärztliche Bescheinigung sowie weitere Informationen zum Blindengeld und Ihren Ansprechpartner beim LWL
finden Sie hier.
Ein telefonisches Informationsangebot gibt es montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter 0251 591-5115.
Rheinland:
Landschaftsverband Rheinland LVR
Dezernat Soziales und Integration LVR
Fachbereich Soziales
50663 Köln
Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie auf der Serviceseite des LVR.