Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Sachsen (Stand 01.07.2020)
Das Land Sachsen gewährt blinden Menschen Blindengeld. Hochgradig sehbehinderten Menschen steht ein Nachteilsausgleich (Sehbehindertengeld) zu.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- 80,00 Euro
Eine Kürzung bei Einstufung in einen Pflegegrad oder stationärer Unterbringung findet nicht statt.
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr erhalten 350,00 Euro
- Minderjährige blinde Menschen bis zum 14. Lebensjahr erhalten 262,50 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 223,60 €
Minderjährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 136,10 €
Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 3: 186,50 €
Minderjährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 131,25 €
Volljährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 4 und 5: 175,00 €
Blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung erhalten die Hälfte des Blindengeldes.
Antragstellung:
Anträge werden bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt eingereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sachsen.de