Finanzielle Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen in Sachsen-Anhalt (Stand 01.08.2021)
Sachsen-Anhalt gewährt seheingeschränkten Menschen Sehbehindertengeld bzw. Blindengeld.
Monatliche Leistungshöhe des Sehbehindertengeldes:
- 54,57 Euro
Monatliche Leistungshöhe des Blindengeldes:
- Volljährige blinde Menschen erhalten 377,82 Euro
- Minderjährige blinde Menschen erhalten 262,38 Euro
Kürzungen des Blindengeldes:
Pflegeleistungen werden ab Pflegegrad 2 teilweise auf das Blindengeld angerechnet. Es werden gekürzte Beträge gezahlt.
- Volljährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 232,46 €
- Minderjährige blinde Menschen mit Pflegegrad 2: 117,02 €
- Volljährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 197,97 €
- Minderjährige blinde Menschen mit den Pflegegraden 3 bis 5: 82,53 €
Bei blinden Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung kann das Blindengeld um die Hälfte vermindert werden.
Antragstellung:
Anträge werden beim Landesverwaltungsamt eingereicht.
Landesverwaltungsamt in Halle (Saale)
Hauptsitz
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Weitere Informationen finden Sie auf der Serviceseite Sachsen-Anhalt